Fahrtkostenzuschuss nicht mehr steuerfrei
Wie berichtet können nur noch Fernpendler können ihre Fahrtkosten steuermindernd geltend machen. Das Steueränderungsgesetz 2007 erkennt Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer an. Und das nicht nur in der Einkommenssteuererklärung Ihrer Mitarbeiter.
Zahlen Sie Ihren Helferinnen einen Fahrtkostenzuschuss, den Sie pauschal versteuern, und beträgt der Weg zur Arbeit weniger als 21 Kilometer, muss der Zuschuss mit dem Arbeitslohn normal versteuert werden. Dann fallen auch Sozialabgaben an. Denn Sie dürfen Ihren Mitarbeitern keine höheren Beträge erstatten, als diese sonst an Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen könnten.
In diesem Fall wäre es…
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