Freie Bahn für den therapeutischen Egel
Die Behörde hatte dem Kläger, der die Tierchen unter anderem aus der Türkei einführt, dazu verpflichten wollen, die Wildegelgewinnung bereits im Ausland strenger zu kon-trollieren. Ein Blutegel sei schon vor der Einfuhr in die Bundesrepublik ein Arzneimittel und müsse genauso behandelt werden wie andere medizinische Importprodukte aus Nicht-EU-Ländern. Gefordert wurden außerdem eine spezielle Einfuhrerlaubnis und Einfuhrzertifikate.
Der pensionierte Professor weigerte sich vor dem Bayreuther Gericht gegen die beabsichtigten Auflagen: Die finanziellen Mehrbelastungen würden ihn zur Geschäftsaufgabe zwingen, außerdem brächten die Maßnahmen keinerlei Vorteile für die Patienten. Schon heute habe…
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