Gebühr fürs Stempeln – ja oder nein?
Dr. Gerd W. Zimmermann,
Facharzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:
Es handelt sich bei dieser Frage um eine „unendliche Geschichte“. So hat sich der GKV-Spitzenverband darüber beschwert, dass Kassenärztliche Vereinigungen ihre Mitglieder darauf hinweisen würden, Eintragungen in Bonusheften nicht als GKV-Leistungen zu werten und ggf. nach der GOÄ-Nr. 70 zu liquidieren. Die Kassen führen an, dass derartige Bescheinigungen auch nach Auffassung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger von der vertragsärztlichen Vergütung erfasst werden, sofern keine besonderen Vergütungsvereinbarungen getroffen worden sind.
Teil der Vergütung?
Tatsächlich hatten die Aufsichtsbehörden des Bundes und der…
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