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Hausärzte sind als Berater gefragt

Autor: khb

Die gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen eröffnet auch Hausärzten ein neues Betätigungsfeld: Kaum ein Patient dürfte nämlich ohne ärztliche Unterstützung in der Lage sein, eine hieb- und stichfeste Vorabverfügung für Krankheitsfälle zu formulieren, bei denen er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem vorab gegebene Patientenverfügungen über medizinische Behandlungen für Fälle der nicht mehr vorhandenen Einwilligungsfähigkeit erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden sollen (MT berichtete). Im Kern geht es darum, eine Balance zu finden zwischen dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem ärztlichen Ethos, das der Lebenserhaltung Vorrang einräumt.

Ungeachtet der teilweise ideologisch und religiös fundierten Differenzen, die quer durch die Bundestagsfraktionen von Union, SPD und Bündnisgrünen gehen, gibt es auch Übereinstimmungen. Dazu gehören zwei…

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