Hier können Hausärzte noch erfolgreich punkten!
Der Allgemeinarzt Dr. Gerd W. Zimmermann – Abrechnungsexperte und stellvertretender Vorsitzender der KV Hessen – weist auf dem 24. Seminarkongress Norddeutscher Hausärzte in Lüneburg auf wichtige Beschlüsse der EBM-Vorstandskommission der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hin. So sind im organisierten Notfalldienst neben den Gebührenordnungspositionen des entsprechenden EBM-Abschnittes nur Leistungen abrechnungsfähig, die in unmittelbarem diagnostischem oder therapeutischem Zusammenhang mit der Notfallversorgung stehen.
Ein Blick in den Anhang 1 hilft weiter
Und nicht zulässig sind Leistungen, die in den Grundpauschalen der Fachärzte enthalten sind. Denn die Notfalldienstpauschale nimmt auf…
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