Hilfsmittel verordnen
In A II Nr. 8 der Hilfsmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist festgelegt, dass Hilfsmittel nur zu Lasten der GKV verordnet werden können, wenn sie von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind und im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt sind.
In diesem Verzeichnis sind die von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel aufzuführen und die dafür vorgesehenen Festbeträge oder vereinbarten Preise anzugeben. Nach V Nr. 30 der Hilfsmittel-Richtlinien sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen verpflichtet, den KVen Preislisten über verordnungsfähige Hilfsmittel sowie…
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