Ideeller Praxiswert doch abschreibbar?

Autor: AT/det

Die Finanzverwaltung verweigert die steuerliche Abschreibung des Preises einer Zulassung. Das hat Konsequenzen für den Praxisverkauf und für eine Expansion von Praxen gemäß den Möglichkeiten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG).

Immer mehr Ärzte mussten es in den letzten Jahren hinnehmen, dass der ideelle Praxiswert in gesperrten Gebieten nicht mehr abgeschrieben werden darf. Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen stellte unter dem Aktenzeichen 13 K 412/01 fest: Das mit
der Vertragsarztzulassung verbundene Recht stellt ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Dem stehe die Nichtveräußerbarkeit einer Zulassung für sich genommen nicht entgegen. Das Wirtschaftsgut besteht nicht in der öffentlich-rechtlichen Zulassung als solcher, sondern in der damit verbundenen wirtschaftlichen Chance, wie Steuerberater Hansjörg Bay, Steuerberater im Metax-Verbund, erläutert. Das haben die Oberfinanzdirektionen (OFD)…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.