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Jetzt Samstagszuschlag des EBM abrechnen

Autor: det

Seit dem 1. Januar kann neben dem „gesondert angeforderten“ (Erläuterung unten) Mitbesuch im Heim (EBM-Nr. 01413) der Samstagszuschlag nach EBM-Nr. 01102 mit 260 Punkten abgerechnet werden.

Die EBM-Nr. 01102 gibt es bekanntlich für die Inanspruchnahme am Samstag zwischen 7:00 Uhr und 14:00 Uhr, wobei der jeweilige Arzt-Patienten-Kontakt auch durchaus geplant sein darf. Bisher war zudem der Samstagszuschlag neben allen Besuchen (EBM-Nrn. 01410 bis 01413) ausgeschlossen. Das hat sich für den Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft nach EBM-Nr. 01413 seit 1. Januar geändert – aber nur, wenn er in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal stattfindet (also nicht beim Mitbesuch in der Familie). Und laut einer zum 1. Januar neu aufgenommenen Anmerkung hinter der Nr. 01413 muss die Leistung „auf besondere…

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