Kann ich mein Geld zurückverlangen?
Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, München:
Nach Art. 52 der Bayerischen Bauordnung, die für den anfragenden Arzt gilt (sonst gelten die der jeweiligen Region), sind nicht nur bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen, sondern auch bei der Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ausreichend Stellplätze zu errichten, um die durch die Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen zu können. Auch durch die Eröffnung einer Arztpraxis kann deshalb die Verpflichtung entstehen, zusätzliche Stellplätze zu schaffen. Dies gilt im übrigen auch, wenn das betroffene Gebäude nicht unmittelbar an einer uneingeschränkt befahrbaren Verkehrsfläche, beispielsweise innerhalb einer…
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