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Kann ich mein Geld zurückverlangen?

Frage von Dr. Horst-Gerhard Becker, Frauenarzt, Waging:
Ich habe meine Praxis in das Zentrum des Ortes verlegt und soll für zwei "virtuelle" Parkplätze, die überhaupt nicht neben meiner Praxis gebaut werden, 16 000 DM bezahlen. Oder werden die Parkplätze etwa überhaupt nirgendwo errichtet? Mein Vermieter hat den Betrag bereits an die Gemeinde abgeführt und verlangt ihn nun von mir. Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten? Wenn ich in einigen Jahren die Praxis in meine privaten Räume mit ausreichend Parkplätzen auf eigenem Grund verlege, können diese 16 000 DM zurückgefordert werden? Wenn die Praxis an einen Nachfolger verkauft oder aufgegeben wird, wird das Geld von der Gemeinde an mich wieder zurückbezahlt?

Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, München:
Nach Art. 52 der Bayerischen Bauordnung, die für den anfragenden Arzt gilt (sonst gelten die der jeweiligen Region), sind nicht nur bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen, sondern auch bei der Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ausreichend Stellplätze zu errichten, um die durch die Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen zu können. Auch durch die Eröffnung einer Arztpraxis kann deshalb die Verpflichtung entstehen, zusätzliche Stellplätze zu schaffen. Dies gilt im übrigen auch, wenn das betroffene Gebäude nicht unmittelbar an einer uneingeschränkt befahrbaren Verkehrsfläche, beispielsweise innerhalb einer…

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