Kassen müssen mehr Substitution zahlen
Zum 1. Juli 2002 sind drei Neuerungen bei der Substitutionsbehandlung von Abhängigen in Kraft getreten. Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, http://www.bfarm.de) wurde ein zentrales Substitutionsregister eingerichtet. Hierdurch werden zukünftig alle Patienten, die Substitutionsmittel erhalten, zentral erfasst, erklärt das Gesundheitsministerium. Damit soll verhindert werden, dass sich abhängige Patienten Substitutionsmittel von mehreren Ärzten verschreiben lassen können.
Auch ohne schwere Begleiterkrankung
Der behandelnde Arzt muss seit dem 1. Juli eine suchttherapeutische Qualifikation nachweisen, um Substitutionsmittel verschreiben zu können. Die Anforderungen…
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