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Kassen müssen mehr Substitution zahlen

Autor: det

Der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen bekam von der Regierung eins auf die Nase. Weil er die Richtlinien für die Substitutionsbehandlung von Abhängigen nicht im Sinne von Rotgrün ändern wollte, hat das Gesundheitsministerium jetzt selbst die Bestimmungen geändert. Eine Substitution ist nun auch ohne das Vorliegen von Begleiterkrankungen möglich, die Genehmigungspflicht entfällt.

Zum 1. Juli 2002 sind drei Neuerungen bei der Substitutionsbehandlung von Abhängigen in Kraft getreten. Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, http://www.bfarm.de) wurde ein zentrales Substitutionsregister eingerichtet. Hierdurch werden zukünftig alle Patienten, die Substitutionsmittel erhalten, zentral erfasst, erklärt das Gesundheitsministerium. Damit soll verhindert werden, dass sich abhängige Patienten Substitutionsmittel von mehreren Ärzten verschreiben lassen können.

Auch ohne schwere Begleiterkrankung

Der behandelnde Arzt muss seit dem 1. Juli eine suchttherapeutische Qualifikation nachweisen, um Substitutionsmittel verschreiben zu können. Die Anforderungen…

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