KBV-Spitze haftet für rechtswidrigen EBM
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die KBV für falsche Beschlüsse des Bewertungsausschusses gerade stehen muss, wenn die Ausschussmitglieder nicht sorgfältig genug arbeiten (Az.: III ZR 302/00). Das Urteil macht deutlich, dass Spitzengremien bei ihren Entscheidungen besonders vorsichtig sein müssen und hat daher weitergehende Bedeutung.
Die Geschichte: Bis 1994 hatten Ärzte Basislaborleistungen des O-I-Labors entweder selbst erbracht oder an niedergelassene Laborärzte überwiesen. Um Kosten zu sparen, verbot der Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 1. April 1994 Überweisungen an Laborärzte im Bereich des O-I-Labors. Die Ärzte sollten die Leistungen in ihren Praxen selbst erbringen, wobei…
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