Keine First Class für Beamte
Krankenhauswahlleistungen seien für eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall regelmäßig nicht notwendig, postulierten die Karlsruher Richter. Und weiter: Eine medizinische Vollversorgung ist nach der gegenwärtig geltenden Bundespflegesatzverordnung bereits auf Grund der allgemeinen Krankenhausleistungen gewährleistet. Die Krankenhausbehandlung nach dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht etwa nur einen sozialen Mindeststandard dar. Je nach Zustand des Patienten kann das Eingreifen des Chefarztes auch im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen erforderlich und dem Patienten geschuldet sein. Auch eine aus medizinischen…
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