Keine Praxisgebühr!

Autor: det

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Änderung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien klargestellt, dass bei Krebsvorsorgen sowohl bei Frauen als auch bei Männern die Befundmitteilung und die diesbezügliche Beratung zum Leistungsumfang gehören und das Erbringen solcher Leistungen nicht zum Kassieren der Praxisgebühr berechtigt.

Notwendig wurde das, weil von manchen Kollegen – insbesondere aus der Fachgruppe der
Gynäkologen – die Auffassung vertreten wurde, eine „Krebsvorsorge pur“ nach den Vorsorgerichtlinien enthalte überhaupt keine Beratung; für Letztere müsse daher die Praxisgebühr bezahlt werden.

Ärzte gerieten in die Schlagzeilen
Nach der Alltagserfahrung vieler Haus- und Frauenärzte sind lupenreine Präventionskontakte zwar eher selten, weil die meisten Patienten/Patientinnen anlässlich der zunächst als Vorsorgetermin vereinbarten Konsultation eben doch ein kuratives Anliegen vorbringen. Trotzdem sind Arztpraxen nach Patientenbeschwerden wiederholt in die Schlagzeilen oder den Brennpunkt kritischer…

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