Kick-Backs sind juristisch nicht ohne Risiko
Kick-Backs gibt es in vielfältiger Form: Ein Hausarzt erhält etwa Einweisungsprämien von einem Krankenhaus, ein Facharzt bezieht Geld für das Überlassen „seines“ Patienten an einen Kollegen, ein HNO-Arzt kassiert Geld für die Überweisung an einen bestimmten Hörgeräte-Akustiker. Oder es gibt Zuwendungen für die Einweisung zur stationären oder ambulanten Reha. Aber auch wenn es das „schon immer“ gibt: Ein solches Vorgehen kann mit verschiedenen Rechtsvorschriften kollidieren, erläuterte der Jurist. Da ist zunächst die Muster-Berufsordnung, deren § 31 die Zuweisung gegen Entgelt verbietet. Im Wettbewerbsrecht untersagt § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die Entscheidungsfreiheit…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.