KV verlangt maßlose Dokumentation
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Das Verhalten der KV halte ich für nicht rechtmäßig. Die Leistungslegende der Nummer 60 EBM lautet wie folgt: "Erhebung des Ganzkörperstatus, einschließlich orientierender Untersuchung des ZNS und der Sinnesorgane, einschließlich Befragung, Beratung und Dokumentation, für die Gebiete
- Allgemeinmedizin (Praktische Medinzin)
- Innere Medizin
- Kinderheilkunde
Einmal im Behandlungsfall."
Aus den Worten "einschließlich Befragung, Beratung und Dokumentation" ist aber nicht zu schließen, daß bei unzureichender Dokumentation der Arzt die Leistung nicht abrechnen kann. Die Konsequenz, daß bei unzureichender Dokumentation…
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