Lösen Arznei-Rabatte ein Verordnungschaos aus?
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Juli über den Er-stattungsausschluss der Analoga bei Typ-2-Diabetes im Grundsatz ge-billigt. G-BA-Begründung, die sich auf eine – allerdings umstrittene – Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stützt: Insulin-Analoga seien „unwirt-schaftlich“, weil sie ohne nachgewiesenen Zusatznutzen mindestens ein Viertel mehr kosteten als Humaninsuline. Eine entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinien (AMR) kann nun in diesen Tagen nach Veröffentlichung im „Bundesanzeiger“ in Kraft treten.
Zuvor musste der Bundesausschuss auf Weisung des…
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