Lohnt sich eine Klage zur Regressabwehr?
Ein praktischer Arzt aus Bayern fragt:
Im März 2012 erhielt ich von der Prüfungsstelle Ärzte Bayern eine Rückforderung von Arzneimittelkosten in Höhe von 41,32 Euro. Mit Bezug auf die Bagatellgrenze habe ich dem widersprochen. Zudem hat die Krankenkasse nicht – wie es in der Prüfungsvereinbarung geregelt ist – innerhalb von zehn Monaten einen Rückerstattungsantrag gestellt, sondern viel später. Hätte eine Klage Aussicht auf Erfolg?
Maximilian Guido Broglie Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht in Wiesbaden:
Bezüglich der Rückforderung von 41,32 Euro Arzneimittelkosten ist die Vereinbarung über das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die…
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