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MDK: Arbeitsfähigkeit nur nach Aktenlage

Autor: RA Dr. Karin Hahne

Wenn der Arzt nicht mit dem MDK einer Meinung ist: Wer vergütet den Mehraufwand für seine Gegenrede? Kann er verlangen, dass der Patient persönlich gehört wird?

> Ein Allgemeinmediziner fragt:

Bei lang krankgeschriebenen Patienten übergibt die Krankenkasse die Angelegenheit an den MDK, der nach Aktenlage ohne Ansehen des Patienten das Ende der Arbeitsunfähigkeit bestimmt.

Als behandelnder Arzt habe ich keine Möglichkeit, mich dem entgegenzusetzen. Falls ich anderer Meinung bin, fordert die Kasse von mir eine ausführliche Begründung inklusive Befundbericht.

Welche rechtliche Grundlage gibt es für diese Haltung? Kann ich verlangen, dass der Patient vom MDK persönlich gehört wird? Wer und in welcher Höhe vergütet eine „ausführliche Begründung und den Befundbericht“, die ja ohnehin nur dem MDK ausgehändigt werden dürfen?

> Dr. Karin Hahne,…

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