Ministerium bestätigt HzV-Mandat
Zur Erinnerung: Die Kassen müssen mit einer Gruppierung, die 50 % oder mehr der Allgemeinärzte eines KV-Bereichs vertritt, HzV-Verträge abschließen. Eine solche Gruppierung ist nicht zwangsläufig, aber vielfach der regionale Hausärzteverband. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Mandatierung der Landesverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein geprüft und festgestellt, dass beide Verbände mehr als 50 % der Allgemeinärzte in ihrem jeweiligen KV-Bezirk vertreten. Damit liegen die Voraussetzungen zur Anerkennung als Vertragspartner für die Verhandlungen zu §73b-SGB-V-Verträgen vor, resümiert der Hausärzteverband in einer Pressemitteilung.
Hausarztverbände: Der Schlichter muss…
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