Mit Apotheker gemeinsam werben?

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Frage von Dr. H. R. aus G.:
In einem Wohnblock befinden sich neben unserer internistisch-hausärztlichen Gemeinschaftspraxis noch eine HNO-, eine Urologen-, eine Augen- und eine kieferorthopädische Praxis sowie eine Apotheke mit jeweils getrennten Eingängen. Wir haben die Idee, als „Ärztehaus X-Straße“ eine Infobroschüre über alle Praxen herauszugeben, in der neben den üblichen Angaben (Zusatzbezeichnungen, Telefon, Sprechstundenzeiten etc.) auch Praxisbesonderheiten, IGeL-Leistungen und noch die Gelbfieberimpfstelle aufgeführt werden. Außerdem soll auch die Apotheke einen Platz erhalten. Die Broschüren sollen in den Praxen und der Apotheke ausgelegt werden. Ist dies nach der Lockerung des Werbeverbotes zulässig?

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