Moderne Therapie Patienten nicht vorenthalten

Autor: det

Kassenpatienten haben einen Anspruch darauf, von Ihnen über aussichtsreiche und weniger belastende

 

Verordnungsalternativen informiert zu werden, die - weil ein Off-Label-Use vorliegt - nicht auf Kasse möglich sind. Sie können dann frei entscheiden, ob sie ein Privatrezept wünschen. Was bei der Verordnung zu beachten ist, fassen wir hier kurz zusammen.

Die Verordnung von Imiquimod (Aldara®) bei aktinischen Keratosen und vulgären Warzen stellt einen Off-Label-Use dar. Und die jüngere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) verbietet es den Kassen, Arzneimittel außerhalb der Zulassung - in diesem Fall Feigwarzen - zu erstatten, und den Ärzten, sie auf Chipkarte zu verordnen (MT berichtete mehrfach). Das BSG hat dazu zwar Ausnahmetatbestände definiert, die für die Verordnung bei den auf dieser Doppelseite diskutierten Indikationen aber nicht zutreffen dürften.

Privatrezept auch außerhalb der Zulassung

Die für eine ausnahmsweise Kassenerstattung notwendigen Kriterien sind: Es handelt sich um eine schwer wiegende (lebensbedrohliche oder die…

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