Müssen KV-Vorständler auf üppiges Zubrot verzichten?
Rückblick: Am 28. Juni 2000 hatte das Bundessozialgericht im Streit zwischen der KV Nordrhein und deren Aufsicht entschieden, dass Übergangsentschädigungen auf maximal zwei Jahre zu begrenzen sind. Die KV Brandenburg passte daraufhin ihre Entschädigungsregelung auf eine Weise an, die Dr. Helming und drei weitere Vorstandsmitglieder doppelt begünstigt. Nach der im März 2001 verabschiedeten Entschädigungsordnung wurden zunächst die Rückstellungen in Höhe 3,2 Millionen DM ausgezahlt - und neue Ansprüche auf Übergangsgelder verankert.
So kassierten vier Vorstandsmitglieder, die erst im Januar 2001 in ihren Führungsämtern bestätigt worden waren, einen Batzen Geld. KV-Chef Dr. Helming strich 730…
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