Muss der Chef Honorar abgeben?
Frage von Dr. O. M. aus B.:
Als Oberarzt in der Inneren Abteilung eines kirchlichen Krankenhauses untersuche ich für den ermächtigten Chefarzt auch seit Jahren ambulante Privatpatienten. Dafür bekomme ich keine Poolbeteiligung. Der Chefarzt begründet dies damit, dass er wegen seiner Abgaben ans Krankenhaus für ambulante Behandlungen (als so genannter Altvertragler) diese Tätigkeit an mich delegieren dürfe. Ist das korrekt? Stehen meiner Absicht, diese Tätigkeit nur bei adäquater Vergütung durchzuführen und sie sonst zu verweigern, Hindernisse im Weg?
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