Muss ich das zulassen?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Die Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung handelt gemäß xa7 166 Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Danach können beim Arbeitgeber regelmäßig Prüfungen über die zu entrichtenden Beiträge der Beschäftigten zur Berufsgenossenschaft erfolgen. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind Sozialversicherungsbeiträge und unterliegen deshalb ebenso der Prüfung wie die Beiträge zur Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber ist bei der Durchführung der Prüfung zur Mitwirkung verpflichtet und hat die notwendigen Unterlagen entsprechend bereitzustellen. Damit…
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