Muss ich die Umlage trotzdem zahlen?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:
Nach dem Gesetz (§ 546 BGB) hat grundsätzlich der Vermieter die Betriebskosten zu tragen. Der Vermieter kann diese Kosten bei seiner Mietkalkulation berücksichtigen. Der Mieter zahlt sie somit, ohne dass dies nach außen hervortritt. Da § 546 BGB kein zwingendes Recht darstellt, können die Mietparteien auch vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten zusätzlich neben der Miete übernimmt. Hierzu muss jedoch eine ausdrückliche Regelung getroffen werden. Welche Betriebskosten allgemein anerkannt sind, ergibt sich aus der Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung. Hierzu gehören die Nebenkostenpositionen, Grundsteuer und…
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