Muss ich die Umlage trotzdem zahlen?

Frage von Dr. Erhard Stegmann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Sontra:

Dürfen Gebäudeversicherung und Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden? Im Mietvertrag sind beide Positionen nicht erwähnt, dennoch berechnet mein Vermieter sie anteilig. Ich kenne die Umlage dieser Nebenkosten aus früheren Mietverhältnissen nicht. Was ist gängig und üblich, und was muss schriftlich gesondert vereinbart werden?

Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:

Nach dem Gesetz (§ 546 BGB) hat grundsätzlich der Vermieter die Betriebskosten zu tragen. Der Vermieter kann diese Kosten bei seiner Mietkalkulation berücksichtigen. Der Mieter zahlt sie somit, ohne dass dies nach außen hervortritt. Da § 546 BGB kein zwingendes Recht darstellt, können die Mietparteien auch vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten zusätzlich neben der Miete übernimmt. Hierzu muss jedoch eine ausdrückliche Regelung getroffen werden. Welche Betriebskosten allgemein anerkannt sind, ergibt sich aus der Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung. Hierzu gehören die Nebenkostenpositionen, Grundsteuer und…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.