Mutiger als Ärzte?
Bis 1997 war den Ärzten laut Berufsordnung jegliche Werbung untersagt, seit Mai 2000 dürfen sie immerhin sachlich informieren. Dabei hatte Karlsruhe das Werbeverbot schon 1985 aufgehoben und sachliche Information erlaubt. Noch heute, wundert sich die Heidelberger Anwältin, Autorin des Buches "Das neue Werberecht für Ärzte", gibt es Ärztekammern, die meinen, sachliche Information innerhalb der Arztpraxis sei notwendige und damit erlaubte Aufklärung, während die Information außerhalb der Praxisräume generell verboten sei. Das aber ist ein Denkfehler, stellte Bahner klar. Das Recht des Patienten auf Information ist in der Verfassung verankert. Wie soll denn der Patient von seinem Recht auf…
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