Mutiger als Ärzte?
In Sachen Werbung können die Ärzte von den Anwälten einiges lernen, findet die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner: die Juristen regeln in ihrer Berufsordnung das Werberecht mit ganzen 900 Zeichen, während die Ärzte dafür mehr als 10 000 Zeichen benötigen. Die Mediziner hinken mit ihrer Berufsordnung zudem ständig der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinterher, erläuterte die Anwältin auf der Medica in Düsseldorf.
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