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Neue Bestimmungen Neue BÄK-Richtlinie setzt neue Maßstäbe für Laboruntersuchungen

Autor: Nicole Finkenauer

Die Präanalytik wird in der neuen BÄK-Richtlinie für Laboruntersuchungen nun mehr berücksichtigt.
Die Präanalytik wird in der neuen BÄK-Richtlinie für Laboruntersuchungen nun mehr berücksichtigt. © jittawit.21 – stock.adobe.com
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Für die Bestimmung von Glukose und Kalium im Labor gelten neue, strengere Vorschriften, die sich aus Änderungen in der Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchen ergeben. Die DDG begrüßt die Anpassungen, durch die sich die Messqualität für Glukose und Kalium erhöhen wird.

In der „Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ (Rili-BÄK) sind die grundsätzlichen Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in der Heilkunde festgeschrieben. Nun wurde die Rili-BÄK geändert – und dadurch gelten auch für die in der Diabetologie so wichtige Messgröße Glukose strengere Vorschriften. Auch für Kalium gelten neue Bestimmungen, die für die Versorgung relevant sind. Die Änderungen erhöhen die Messqualität in der Diagnostik und tragen zu einer größeren Patientensicherheit bei.

Präanalytik wurde bisher nicht ausreichend berücksichtigt 

Nachdem im Jahr 2019 in der Rili-BÄK die Vorgaben für die Messgüte für das HbA1c entsprechend den gestiegenen medizinischen Anforderungen angepasst wurden, hat die BÄK in diesem Jahr dieses Vorgehen auf die Messgrößen Glukose und Kalium ausgeweitet

„Diese Anpassung ist eine sub­stanzielle Verbesserung in der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten, da sowohl im niedergelassenen Bereich als auch in den Kliniken die Präanalytik bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurde“, begrüßt Professor Dr. rer. nat. Lutz Heinemann, Vorsitzender der DDG Kommission „Labordiagnostik in der Diabetologie der DDG & DGKL“. „Die neuen Vorgaben werden besonders im Bereich der patientenrelevanten Diagnostik die Qualität der Glukosemessungen zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten mit Diabetes deutlich erhöhen.“

Die neue Version der Rili-BÄK – Neuregelungen müssen innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden

  • Die neue Version der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen ist am 30. Mai 2023 im Deutschen Ärzteblatt erschienen. 
  • Aktualisierungen gibt es punktuell im Teil A, wo die grundlegenden Anforderungen an die Qualitätssicherung niedergelegt sind. 
  • In den Teil B 1 (Quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen) wurde insbesondere eine neue Tabelle B 1–1 „Vorgaben auf zu verwendende Untersuchungsmaterialien“ aufgenommen, außerdem neu in Teil B 1 sind die höheren Anforderungen an die interne und externe Qualitätssicherung der Messgröße Glukose. 
  • Von Teil B 5 (Molekulargenetische und zytogenetische laboratoriumsmedizische Untersuchungen) gibt es eine vollständige Neufassung. 
  • Alle entsprechenden Vorgaben und Neuregelungen der aktualisierten Richtlinie sind spätestens bis drei Jahre nach deren Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt zu erfüllen.

Quelle: instand-ev.de

Die Diabetologie und die Laboratoriumsmedizin sind eng miteinander verflochten. Nur mit einer hohen Qualität der Messergebnisse können Ärzt*innen eine zuverlässige Diagnose stellen und adäquate Therapieentscheidungen treffen. Hierbei spielen insbesondere die Bestimmung von Glukose, HbA1c, Fructosamin, Insulin, C-Peptid und Inselzell-Antikörpern eine bedeutende Rolle. „Es muss gewährleistet sein, dass diese klinisch-chemischen Parameter im Labor exakt bestimmt werden. Hier kommt es auf jedes mmol/l an, da eine Abweichung zu falschen diagnostischen und folglich therapeutischen Konsequenzen führen kann“, so DDG Mediensprecher Professor Dr. Baptist Gallwitz aus Tübingen.

Niedrigere Werte durch vorzeitigte Glykolyse

So war es bislang möglich, dass durch eine verzögerte Messung und Verwendung von Standard-Blutentnahmegefäßen bei der Blutentnahme die Glykolyse bereits vorzeitig einsetzte und in der Laboruntersuchung zu niedrige Glukosekonzen­trationen ermittelt wurden. Die Neufassung der Rili-BÄK schreibt nun vor: Wenn die Plasmaseparation oder Messung der Glukose nicht innerhalb von 15 Minuten erfolgt, sind Blutentnahmeröhrchen mit geeigneter Glykolyseinhibition zu verwenden. Die Nutzung von Serum sei ungeeignet.

Dies betrifft im ähnlichen Ausmaß auch die Kaliumbestimmung, da bei Verwendung von Serum nicht die In-vivo-Konzentration erfasst wird. Die Kaliumwerte liegen aus Serum um bis zu 2 mmol/l falsch hoch. Daher schreibt die Rili-BÄK nun vor, anstatt des Serums Heparin-Plasma oder Vollblut zu verwenden. Die DDG hatte sich seit Jahren intensiv für die Änderungen stark gemacht.