Neue EBM-Ziffern zur Delegation und für die Betreuung im Heim
Die Einführung eines hausärztlichen Honorars für die Entsendung besonders qualifizierter nicht ärztlicher Praxisassistenten, z.B. zu Heimpatienten, hatte viel Staub aufgewirbelt. Denn das Honorar fließt nur, wenn die Praxis eine Mindestzahl an Patienten im Quartal versorgt.
Diesen Denkfehler hat die KBV offenbar eingesehen. Seit dem 1. Juli 2016 kann man Praxispersonal am Patienten delegationsfähige Leistungen erbringen lassen, ohne den besonderen Qualifikationsnachweis erfüllen zu müssen.
Das ging zwar auch schon bisher. Die hierfür im EBM vorgesehenen Leistungen nach den Nrn. 40240 bzw. 40260 waren mit 5,10 bzw. 2,60 Euro aber so schlecht vergütet, dass man dafür keine MFA vor die…
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