Neue Partner füttern den Fiskus
Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,
Fachanwalt für Steuerrecht,
München:
Steuerlich verfügen beide Ehepartner über einen Mitunternehmeranteil an der Praxis. Wird ein Teil des Mitunternehmeranteils an einen Dritten veräußert, so kann für den Veräußerungsgewinn (anteiliger Veräußerungspreis abzüglich anteiligem Buchwert abzüglich anteiligen mit der Veräußerung zusammenhängenden Kosten) eine Ermäßigung der Besteuerung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen mit veräußert werden. Die Praxisimmobilie befindet sich im Sonderbetriebsvermögen beider Kollegen. Diese soll jetzt und soll auch anlässlich der späteren Veräußerung der verbleibenden…
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