Neue Partner füttern den Fiskus

Frage von Frau Dr. A. D., Dr. K.-H. D.,
Ärzte für Allgemeinmedizin aus S.:

Uns gehört als Ehepartner eine Gemeinschaftspraxis und die Praxisimmobilie je zur Hälfte. Wir möchten einen Teil der Praxis an neue Partner verkaufen. Das Haus möchten wir ganz behalten. Unser Steuerberater ist der Auffassung, dass wir weder Freibeträge noch den halben Steuersatz geltend machen können.

Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,
Fachanwalt für Steuerrecht,
München:

Steuerlich verfügen beide Ehepartner über einen Mitunternehmeranteil an der Praxis. Wird ein Teil des Mitunternehmeranteils an einen Dritten veräußert, so kann für den Veräußerungsgewinn (anteiliger Veräußerungspreis abzüglich anteiligem Buchwert abzüglich anteiligen mit der Veräußerung zusammenhängenden Kosten) eine Ermäßigung der Besteuerung in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen mit veräußert werden. Die Praxisimmobilie befindet sich im Sonderbetriebsvermögen beider Kollegen. Diese soll jetzt und soll auch anlässlich der späteren Veräußerung der verbleibenden…

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