Neues Eldorado für Steuerfüchse?
Das Prinzip: Die Fondsgesellschaft kauft das Recht, eine Immobilie auf einem fremden Grundstück für maximal 99 Jahre zu
nutzen oder zu errichten. Ein für die Branche bahnbrechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. September 2003 (Az.: IX
R 65/02) erlaubt es, die Erbbauzinsen komplett im Voraus zu zahlen und sofort als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Bislang ließen sich nur kontinuierlich überwiesene Zinsen beim Finanzamt geltend machen - Kleckerbeträge gegenüber der Einmalzahlung. Der Vergleich zum herkömmlichen geschlossenen Immobilienfonds belegt die Tragweite des Urteils: Dieser kauft nämlich das Grundstück und kann die Anschaffungskosten steuerlich nicht geltend…
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