Niemand will meinen Einsatz bezahlen
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Eine ausdrückliche gesetzliche oder vertragliche Regelung, ob die Kosten einer ärztlichen Betreuung bei einer Überführungsfahrt von einem Krankenhaus in ein anderes von dem entlassenden Krankenhaus oder über die KV abzurechnen sind, existiert nicht.
Beim Wechsel eines Krankenhauses entstehende Transportkosten sind von den Krankenkassen nur zu tragen, soweit die Verlegung durch die Art und Weise der Krankenhausbehandlung bedingt wird und zwingend notwendig ist (Kasseler Kommentar - Höfler xa7 60, RZ 13). Im Falle von Dr. Suhr dürfte diese Voraussetzung erfüllt sein. Mit der Feststellung, dass die Krankenkasse die…
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