Niemand will meinen Einsatz bezahlen

Frage von Dr. Detlef Suhr,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Gotha:

Ein Patient musste im Rettungswagen von Klinik A nach Klinik B verlegt werden. Als ambulant Dienst habender Arzt habe ich ihn begleitet. Die Klinik will mich nicht dafür bezahlen, die KV aber auch keine Abrechnung zulassen, wobei die Rechtsposition der KV (stationäre Verlegungsfahrten sind keine ambulanten Leistungen und somit nicht nach EBM abrechnungsfähig) mir logisch erscheint. Wer hat Recht?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Eine ausdrückliche gesetzliche oder vertragliche Regelung, ob die Kosten einer ärztlichen Betreuung bei einer Überführungsfahrt von einem Krankenhaus in ein anderes von dem entlassenden Krankenhaus oder über die KV abzurechnen sind, existiert nicht.
Beim Wechsel eines Krankenhauses entstehende Transportkosten sind von den Krankenkassen nur zu tragen, soweit die Verlegung durch die Art und Weise der Krankenhausbehandlung bedingt wird und zwingend notwendig ist (Kasseler Kommentar - Höfler xa7 60, RZ 13). Im Falle von Dr. Suhr dürfte diese Voraussetzung erfüllt sein. Mit der Feststellung, dass die Krankenkasse die…

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