Qualität im Check Passionsblumenkraut: Arzneimittel oft besser als Nahrungsergänzung

Autor: Dr. Vera Seifert

Passionsblumenkraut wird bei nervöser Unruhe, Schlafstörungen und Angstzuständen eingesetzt. Passionsblumenkraut wird bei nervöser Unruhe, Schlafstörungen und Angstzuständen eingesetzt. © vxnaghiyev – stock.adobe.com

Neue Analysen zeigen: Nur registrierte Arzneimittel mit Passionsblumenkraut liefern zuverlässig wirksame Flavonoide. Nahrungsergänzungsmittel enttäuschen oft – und bergen sogar Betrugsrisiken. 

Passionsblumenkraut wird bei nervöser Unruhe, Schlafstörungen und Angstzuständen eingesetzt. Erwerben kann man es als Nahrungsergänzungs- oder registriertes Arzneimittel. Dabei gibt es deutliche Qualitätsunterschiede.

Die Pflanzen, deren oberirdische Teile zur Herstellung von Passionsblumenkraut (Passiflorae herba) verwendet werden, stammen aus Plantagen in Indien, den USA und Südamerika. Gemäß der Monografie des Europäischen Arzneibuchs muss die Droge mindestens 1 % Gesamtflavonoide enthalten und der Trockenextrakt mindestens 1,5 %, schreibt ein Team um Alexa Brouns vom Institut für Pharmazeutische Biologie und Phytochemie der Universität Münster.

Die empfohlene Tagesdosis ist mit bis zu 8 g pflanzlichem Material relativ hoch. Daher bestehen die meisten der Produkte aus Extrakten in Form von Kapseln oder Tabletten. In Europa sind zum einen registrierte Arzneimittel, zum anderen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) auf dem Markt. Letztere unterliegen nicht den Qualitätsanforderungen des nationalen Arzneimittelgesetzes. Ist der Wirkstoffgehalt von NEM deshalb geringer? Um diese Frage zu beantworten, analysierte die Forschergruppe aus Münster sechs NEM (vier aus Deutschland, eins aus den Niederlanden und eins aus den USA) und fünf Arzneimittel (alle aus Deutschland), die Passionsblumenkraut enthalten. Als Referenz diente frisch geerntetes und luftgetrocknetes Pflanzenmaterial. Proben der einzelnen Produkte wurden mit diversen chromatografischen Verfahren sowie Massenspektrometrie und Photometrie getestet.

Verkehrsfähigkeit zahlreicher Produkte zweifelhaft

In fünf der sechs Nahrungsergänzungsmittel war das Markerflavonoid nicht bzw. nur schwach nachweisbar. Die Autorinnen und Autoren kommen daher zu dem Schluss, dass diese fünf Produkte als Fälschungen angesehen werden müssen und nicht verkehrsfähig sind. Ihrer Meinung nach handelt es sich dabei um Lebensmittelbetrug. Nur ein NEM aus den USA sowie alle fünf Arzneimittel zeigten eine komplette Übereinstimmung mit dem Referenzchromatogramm, d. h. nur bei diesen Produkten war drin, was draufsteht.

Um den Flavongehalt quantifizieren zu können, verwendeten Brouns und ihr Team eine photometrische Methode. Das Ergebnis bestätigte die chromatografischen Resultate.

Die vom Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel der EMA empfohlene tägliche Zufuhr von 1–8 g pflanzlichen Materials entspricht 10–80 mg Flavonen. Alle Arzneimittel erreichten mit 50 bis über 123 mg pro Tag diese Vorgabe – mit Ausnahme eines homöopathischen Arzneimittels, das nach anderen Kriterien zu bewerten sei. Bei dem einzigen NEM, bei dem sich Passiflora nachweisen ließ, enthielt die laut Hersteller empfohlene Tagesdosis von zwei Kapseln nur 16 mg Flavone, also eine sehr geringe Menge.

Die Autorinnen und Autoren raten, nur qualitativ hochwertige registrierte pflanzliche Arzneimittel anstelle von häufig mangelhaften Nahrungsergänzungsmitteln zu verwenden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei der Unterschied aber meist nicht klar zu erkennen, weil beide Produktarten ähnlich aufgemacht seien und auch NEM den Eindruck eines Arzneimittels erwecken würden. Das Forschungsteam fordert, dass Hersteller und Vertreiber von NEM einer wesentlich strengeren Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen. VS

Brouns A et al. Zeitschrift für Phytotherapie 2025; 46: 225-233; doi: 10.1055/a-2629-0047