Anzeige

Patient will Arzneimittel für Urlaub bevorraten

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

Patienten, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen, verlangen vom Arzt gerne die Verschreibung von Medikamentenvorräten. Diesen Wünschen sollten Ärzte nicht entsprechen.

Gerade zur Urlaubszeit wenden sich Patienten gerne mit dem Wunsch an den Arzt, ihnen Arzneimittel für einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt zu verschreiben.

Dabei ruht der Anspruch eines GKV-Versicherten, solange er sich im Ausland aufhält, macht die KV Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage aufmerksam. Nur für den akuten Krankheitsfall gibt es Extra-Regeln, die nur in denjenigen Ländern gelten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Arzneimittel: Nur quartalsübliche Mengen verordnen

Verordnungen, die über den üblichen Quartalsbedarf hinausgehen, sollten Ärzte vermeiden, warnt die KV mit Hinweis auf die Arzneimittel-Richtlinie (hier § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 Nr. 4 ). Schließlich…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.