Patienten müssen blechen
Bald geht der Praxisgebühr-Einzug zu Lasten von Zahlungsverweigerern: Die Krankenversicherungen (KV) bekommen die rechtliche Handhabe, die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren vor einem Amtsgericht geltend zu machen. Der gerichtliche Mahnbescheid kann anschließend vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Das Prozedere wird demnach künftig so aussehen: Nach einer ersten Mahnung durch den Arzt und einer Mahnung durch die zuständige KV erwirkt diese einen Mahnbescheid beim Amtsgericht. Zu den Verwaltungskosten der KV in Höhe von zirka 20 Euro kommen dann etwa 53 Euro an Gerichtsgebühren auf den Zahlungsverweigerer zu. Bezahlt er…
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