Plausi-Falle für Hausärzte?

Autor: det

Von Plausibilitätsprüfungen nach Zeitvorgaben sind Hausärzte wenig bedroht – wäre da nicht eine Falle bei der Abrechnung von Gesprächsleistungen.

Quartalsbezogene Leistungen wie die Ordinations- und Betreuungskomplexe gehen nicht in Tagesprofile ein.

Für „erörterungsintensive“ Hausarzt-Praxen besteht abhängig von der Prüfpraxis im jeweiligen KV-Bereich aber doch ein erhöhtes Risiko, auffällig zu werden. Es wird nämlich eine Bestimmung des EBM bezüglich ihrer Auswirkungen unterschiedlich ausgelegt. Der EBM gibt vor, dass bei Nebeneinanderberechnung der Leistungen nach den Nrn. 03110 bis 03112 (das sind die Ordinationskomplexe) und der Nr. 03120 eine Dauer der Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mind. 20 Minuten Abrechnungsvoraussetzung ist. Manche KVen bzw. Prüfgremien interpretieren das so, dass in diesen Fällen nun auch 20 Minuten in das…

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