Praktiker soll 150 000 DM berappen
Dr. S. erlebt dies am eigenen Geldbeutel. Er ist Praktiker und Badearzt und hatte wie er erklärt ein Jahr lang eine Weiterbildungsassistentin für Bademedizin beschäftigt, davon drei Monate auch für Naturheilverfahren. Für den Badearzt, so behauptet der Kollege, sei keine Genehmigung der KV erforderlich, und die drei Monate Naturheilverfahren habe er schlicht und einfach vergessen anzumelden.
Zusätzlich Betrugsanzeige angedroht
Das Versäumnis soll ihn nun teuer zu stehen kommen. Über die Ärztekammer habe die KV von der Assistentin Wind bekommen, klagt der Praxisinhaber, dann habe sie hochgerechnet, wie viel die Assistentin wohl erarbeitet habe und von ihm 150 000 DM Honorar zurückgefordert -…
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