Praxisurlaub gut geplant
„Wir sind im Urlaub. Wir werden vertreten durch alle anwesenden Ärzte in x-stadt“ – warum kompliziert, wenn es auch einfach geht, wird sich der Kollege gedacht haben, als er diese Urlaubsanzeige ins Internet stellte. Richtig ist: So geht‘s nicht. Zur Vertretungsanzeige gehört die Nennung der Praxis bzw. der Praxen, die Sie vertreten. Und zum guten Ton gehört natürlich außerdem, sich mit den genannten Praxisinhabern abzusprechen. Ein Verweis auf den ärztlichen Notdienst wird von der KV übrigens auch nicht akzeptiert!
Checkliste – „Ich bin dann mal weg“
Wer seiner Informationspolitik einen größeren Stellenwert einräumen möchte, für den hier ein paar Tipps:
- Informieren Sie Ihre Patienten so…
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