Reine Privatsprechstunde ausbauen?
Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers, Rechtsanwalt und Arzt, München:
Solange Sie Ihren vertragsärztlichen Verpflichtungen nachkommen, können Sie grundsätzlich spezielle Sprechstunden für Ihre Privatpatienten abhalten. Als Kassenarzt sind Sie aber in der Abhaltung und Ankündigung von Sprechstundenzeiten keineswegs frei. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Sprechstunden von Montag bis Freitag entsprechend dem Bedürfnis nach einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung und den Gegebenheiten Ihres Praxisbereiches festzusetzen.
Bei der Verteilung der (kassenärztlichen) Sprechstunden auf den einzelnen Tag müssen die Besonderheiten des Praxisbereiches und die Bedürfnisse der…
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