Reine Privatsprechstunde ausbauen?

Frage von Dr. Walter Crößmann, Hautarzt, Griesheim:
Besteht die Möglichkeit, spezielle Sprechstunden nur für Kassenpatienten (z.B. nur vormittags) und für Privatpatienten (z.B. nur nachmittags) separat auszuweisen? Wenn ja, wie verhält es sich, wenn sich ein Kassenpatient in der Privatpraxis anmeldet, gegen Unterschrift bekundet, privat behandelt zu werden, später aber mit der GOÄ-Rechnung zur Kasse geht und um Erstattung bittet. Wie, wenn er dann noch bei der Kasse vorgibt, er habe sich deshalb privat behandeln lassen, da in der Kassenpraxis keine Termine mehr frei waren?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers, Rechtsanwalt und Arzt, München:
Solange Sie Ihren vertragsärztlichen Verpflichtungen nachkommen, können Sie grundsätzlich spezielle Sprechstunden für Ihre Privatpatienten abhalten. Als Kassenarzt sind Sie aber in der Abhaltung und Ankündigung von Sprechstundenzeiten keineswegs frei. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Sprechstunden von Montag bis Freitag entsprechend dem Bedürfnis nach einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung und den Gegebenheiten Ihres Praxisbereiches festzusetzen.

Bei der Verteilung der (kassenärztlichen) Sprechstunden auf den einzelnen Tag müssen die Besonderheiten des Praxisbereiches und die Bedürfnisse der…

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