Rentenreform wird auch Ärzte treffen
Die derzeitige Rechtslage gestaltet sich so: Auf Grund des Einkommenssteuergesetzes müssen Rentner im Gegensatz zu Pensionären nur den so genannten Ertragsteil ihrer Altersbezüge versteuern. Das sind fiktive Zinsen, die sich aus den angesammelten Beiträgen ergeben. Sie machen etwa 27 Prozent der Jahresrente aus. Der aus den Beitragszahlungen stammende Teil unterliegt nicht der Steuerpflicht. Daher muss der Durchschnittsrentner (1200 Euro/Monat) wegen des Grundfreibetrages keine Steuern zahlen. Pensionäre müssen dagegen nahezu ihre gesamten Bezüge versteuern. Argument für die unterschiedliche Behandlung durch den Fiskus war immer, dass Renten mit Beiträgen angespart werden, die aus…
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