Schaden steuerlich absetzen?
Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,
Fachanwalt für Steuerrecht,
München:
Wenn ein Kfz, das dem Privatvermögen zuzuordnen ist, für betriebliche Zwecke genutzt wird, dann können bis zum Jahre 2000 pro Kilometer 0,52 DM und ab dem Jahre 2001 0,58 DM je Kilometer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Hierbei handelt es sich um einen Pauschbetrag, der sämtliche Aufwendungen, auch Reparaturkosten, umfasst. Handelt es sich um das private Kfz eines Dritten, welches auf einer betriebsbedingten Fahrt des Entleihers/Arztes beschädigt wurde und repariert werden muss, ist der Arzt somit dem Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, weil er den Unfall selbst verschuldet hat, so können…
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