Schriftlich dingfest machen

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Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke, Dr. Friedrich-Carl Focke, Allgemeinärzte, Münster:
Wir haben folgendes Problem: Heute suchte uns eine Patientin auf, deren Antrag auf ambulante Badekur von der Krankenkasse abgelehnt worden war. Die Sachbearbeiterin der Kasse teilte der Patientin mit, der Hausarzt solle ihr doch die entsprechenden Verordnungen ausstellen (10 x Moorbäder, Fango, Massagen etc.). Da das Budget auch für uns Grenzen hat, lehnen wir eine solche Vorgehensweise ab. Wie sollen wir uns der Kasse bzw. Patientin gegenüber korrekt verhalten?

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