Schwule Lebenspartner bald in Ärzteversorgung?

Autor: khb

Homosexuelle Ärzte kämpfen für die Gleichstellung ihrer eingetragenen Lebenspartner mit Eheleuten. Doch die Ärzte-Versorgungswerke stellen sich quer: Hinterbliebenenrente gibt es, anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, nur für Heteros. Jetzt hat sich erstmals ein schwuler Arzt vor Gericht durchgesetzt.

Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage eines Kollegen. Demnach hat der eingetragene Lebenspartner Anspruch auf Rentenleistungen, falls der Arzt stirbt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und das Versorgungswerk wird wahrscheinlich in Berufung gehen.

Gericht: Versorgungswerk handelt sachwidrig
Das Verwaltungsgericht betont, der Bundesgesetzgeber habe spätestens seit Anfang 2005 die eingetragene Lebenspartnerschaft in allen nennenswerten Bereichen des Familienrechts sowie der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Ein sachlicher Grund für die ärztliche Versorgung, hiervon abzuweichen, bestehe nicht. (Az.: VG 14 A 44.02.).

Die Arbeitsgemeinschaft der…

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