Smartphons und Tablets vom Chef
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten jetzt prüfen, inwieweit sie von dieser gesetzlichen Regelung profitieren können. "Voraussetzung ist, dass die Geräte und Programme formal dem Arbeitsgeber gehören und auch für und in dessen Betrieb eingesetzt werden", betont Klaus Zimmermann, Steuerberater der Wirtschaftskanzlei DHPG in Bornheim.
Von Unterhaltungselektronik ohne konkreten geschäftlichen Bezug sollte besser Abstand genommen werden. "Je offenkundiger der Entertainment-Faktor ist, desto kritischer werden Finanzbehörden nachfragen", so DHPG-Berater Zimmermann.
Smartphone statt Gehaltserhöhung
Werden die Bedingungen eingehalten, bleiben die Kosten für Geräte, Software…
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