So klappt der Recall perfekt!
http://arzt.medical-tribune.de/arztbereich/praxis_handbuch/
Vorab die entscheidende Frage: Dürfen Sie einen Patienten einfach anschreiben und zum Beispiel an den Check erinnern oder benötigen sie eine schriftliche Einverständniserklärung? Renommierte Arztrechtler vertreten in der Tat inzwischen die Auffassung, dass das gelockerte Werberecht für Ärzte es den Praxen erlaubt, Patienten jederzeit per Brief anzuschreiben und auf fällige Impfungen oder andere Präventionsmaßnahmen wie Krebsvorsorge oder Check-up hinzuweisen. Eine früher notwendige schriftliche Einverständniserklärung des Patienten für ein schriftliches Recallsystem per Brief sei nicht mehr erforderlich.
Beispiel…
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