So schnell ist der Schutz dahin
Auf Grund hoher Verluste konnte ein 63-jähriger Unternehmer seine hohen PKV-Beiträge nicht mehr aufbringen. Die PKV mahnte ihn ab, der Versicherungsschutz ging verloren, weil er nicht fristgemäß bezahlte. Als es bei dem Mann wieder aufwärts ging und er die fehlenden Beiträge nachentrichtete, wollte das Versicherungsunternehmen den Vertrag nicht wieder aufleben lassen. Ein neuer Vertrag bei einer anderen PKV ist wegen des hohen Alters und Vorerkrankungen unwahrscheinlich bzw. unmöglich. Ganz davon abgesehen, dass sämtliche angesparten Altersrückstellungen des Unternehmers unwiederbringlich verloren sind, erklärte Rüdiger Falken von der Sozietät Falken-Sammer-Durstin, Hamburg, auf der 12.…
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