Spezialisierung oft wieder Geld wert!
Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Eine Praxisbesonderheit definiert sich durch einen signifikanten Unterschied zu anderen gleichartigen Praxen. Dies kann zum Beispiel ein proktologischer oder ein schmerztherapeutischer Schwerpunkt sein. Es sollten in diesem Bereich weit überdurchschnittliche Leistungen oder eben eine besondere Klientel sein (z.B. sehr viele pflegebedürftige Heimpatienten).
Anmerkung der Redaktion:
KBV und Kassen haben flexibilisiert, was eine den Vergütungsanspruch steigernde Praxisbesonderheit ist. Eine Bundesvorgabe des Erweiterten Bewertungsausschusses sah zunächst vor, dass der Arzt bei der Abrechnung wegen seiner Besonderheit 30 % über dem…
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