Streit um Klinikpersonal
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begründete dies am Mittwoch in Berlin mit der für den 1. Januar geplanten vollständigen Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes zum ärztlichen Bereitschaftsdienst. Aus Sicht der Krankenhausträger ist dies wegen des personellen und finanziellen Mehraufwands nicht realisierbar. Sie forderten deshalb die künftige Bundesregierung auf, die zum Jahresende auslaufende Übergangsfrist, die auch abweichende Regelungen zulässt, zu verlängern. Der Ärzteverband Marburger Bund wies die Forderung scharf zurück und warf den Krankenhausträgern "blanke Panikmache" vor.
Seit dem 1. Januar 2004 wertet das Arbeitszeitgesetz die Bereitschaftsdienste nicht mehr als Ruhezeit,…
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