ÜBAG für Anfänger
Nicht jeder möchte seine freiberufliche Arzttätigkeit in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) abstimmen. Doch die Vorteile der ÜBAG wiegen schwer. Und für Ärzte mit Angst vor schlechten Erfahrungen gibt es vertragliche Vorkehrungen, die einen Ausstieg jederzeit möglich machen.
Wer als Arzt in der traditionellen Einzelpraxis verharrt und sagt: „Die Förderung von ÜBAG ist ungerecht“, wird auch in Zukunft nicht mehr Geld bekommen, so der politische Wille.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Schade, Fachanwalt für Medizinrecht, weiß, dass es auf dem Weg zu neuen Strukturen Widerständen zu begegnen gilt. Dazu gehören neben dem alten Rollenverständnis des Arztes als Autorität in der…
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