Unverhoffter Erbstreit kann Liquidität gefährden

Autor: Michael Vetter

Soll die Praxis in der Familie weitergegeben werden und gibt es mehrere Erben, sollte im Vorfeld dem Praxisübernehmer unbedingt die Verfügungsberechtigung über Betriebskonten gesichert werden. Sonst könnten im Streitfall Miterben den Zahlungsfluss lahmlegen, wie der unabhängige Bankberater Michael Vetter aus Dortmund an einem Fallbeispiel erläutert.

Der Inhalt des beim Amtsgericht verwahrten Testaments ist allen Beteiligten seit Jahren bekannt: Nach dem Ableben des Praxisgründers soll sein Sohn die Arztpraxis übernehmen, während seine Tochter mit einem Betrag von 300 000 Euro ausgezahlt werden soll. Dieser Betrag und weitere Kontoguthaben stehen auf einem Bankkonto sowie in einem Wertpapierdepot vollständig zur Verfügung.


Schwester dreht den Geldhahn zu


Darüber hinaus wurden zusätzliche Vermögenswerte wie Schmuck der bereits vor Jahren verstorbenen Ehefrau des Erblassers und wertvolles Mobiliar ebenfalls testamentarisch erwähnt und den beiden Erben eindeutig zugeordnet. Alles in allem, dies war zumindest die Meinung des Arztes, würde es…

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